Bereits in 2018 machte die damals neue Regierungschefin Carrie Lam den Vorschlag, Mutterschaftsurlaub von den bestehenden 10 Wochen auf 14 Wochen zu erhöhen.
Die entsprechende Vorlage zur Ä nderung des Arbeitsgesetzes (Employment Ordinance) wurde nun endlich am 27. Dezember 2019 veröffentlicht.
1. Derzeitige Regelung
Nach der derzeitigen Gesetzeslage haben weibliche Angestellte, die sich zu Beginn des Mutterschaftsurlaubs seit mindestens 10 Wochen in einem dauerhaften Arbeitsverhältnis befinden, Anspruch auf 10 Wochen Mutterschaftsurlaub.
Besteht das Arbeitsverhältnis für weniger als 10 Wochen oder handelt es sich um kein dauerhaftes Arbeitsverhältnis, besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Besteht das Arbeitsverhältnis zu Beginn des Mutterschaftsurlaubs für mindestens 40 Wochen, hat die Mitarbeiterin Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub und die Höhe der Bezahlung entspricht 80% des durchschnittlichen monatlichen Arbeitslohns in den letzten 10 Wochen. Besteht das Arbeitsverhältnis für weniger als 40 Wochen zu Beginn des Mutterschaftsurlaubs besteht kein Anspruch auf Entlohnung.
2. Neuerungen
Unter der neuen Gesetzeslage erhöht sich die Dauer des Mutterschaftsurlaubs auf 14 Wochen. Für die weiteren 4 Wochen sollen Mitarbeiterinnen ebenfalls 80% des vorherigen monatlichen Durchschnittslohns erhalten, allerdings maximal 36.822 HKD, was diejenigen Mitarbeiterinnen benachteiligen wird, welche ein Monatsgehalt von 50.000 HKD oder höher erhalten. Die Zahlung soll vom Arbeitgeber erfolgen, der dann die zusätzliche finanzielle Belastung durch eine Subvention erstattet bekommen soll.
3. Kommentar
Die Neuregelung ist zu begrüßen, da sie bereits in vielen Unternehmen in Hong Kong freiwillig umgesetzt wird und viele Unternehmen schwangeren Mitarbeiterinnen 100% des Lohns zahlen. Darüber hinaus entspricht die Regelung des Mindeststandards der International Labour Organisation und kann helfen, Hong Kong als Standort für Familien attraktiver zu machen.
Da die Gesetzesvorlage allerdings noch verschiedene Stufen durchlaufen muss, ist zu erwarten, dass die Neuregelung erst zu 2021 in Kraft tritt.
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