Für alle, die Hong Kongs Steuersystem in den letzten Jahren oder Jahrzehnten insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung von Offshore-Einkünfte genutzt haben, wird es ab dem 1. Januar 2023 möglicherwiese nicht mehr so einfach sein. Ab dann gilt in Hong Kong die neue FSIE-Regelung, die die Besteuerung von bestimmten Offshore-Einkünften unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht.
Auszug aus dem ''Investment Guide by ADWA'', 2. Auflage.
''Auf Druck durch die Europäische Union, die eine Lücke der Besteuerung hinsichtlich Offshore-Einnahmen befürchtete, trat am 01. Januar 2023 die neue Foreign Sourced Income („FSIE“)-Regelung in Kraft. Diese regelt die Besteuerung von bestimmten Arten von passiven Offshore-Einnahmen, wie Zinserträge, Dividenden, Beteiligungsveräußerungsgewinne und IP-Einkünfte in Hong Kong.''
''Für Nicht-IP-Einkünfte ist es für eine Besteuerung Voraussetzung, dass das Einkommen in Hongkong von einer Einheit eines multinationalen Unternehmens (MNE) unabhängig von ihren Einnahmen oder ihrer Vermögensgröße erzielt wird. Nicht erfasst sind also eigenständige lokale Hong Konger Gesellschaften oder natürliche Personen. Dennoch sind allerdings passive Offshore-Einkünfte einer MNE Gesellschaft auch in der Zukunft steuerfrei, wenn die Gesellschaft über ausreichend Substanz in Hong Kong verfügt, was regelmäßig über die Anzahl der lokalen Mitarbeiter, einem eigenen physischen Büros in Hong Kong und Anhand der Kosten für Betriebsausgaben in Hong Kong definiert wird. Für reine Kapitalbeteiligungsgesellschaften gelten allerdings etwas reduzierte Bedingungen an die Anforderungen für die Substanz. ''
''Für reine Kapitalbeteiligungsgesellschaften gelten allerdings etwas reduzierte Bedingungen an die Anforderungen für die Substanz.''
''Selbst wenn allerdings die Gesellschaft die Anforderungen an eine ausreichende Substanz in Hong Kong nicht erfüllen kann, so können die passiven Offshore-Einkünfte in Hong Kong steuerfrei sein, wenn eine ausreichende Überwachung der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft (also das Management) in Hong Kong vorgenommen wird, da dann das Geschäftsrisiko in Hong Kong verbleibt.''
''Daneben gibt es weitere Ausnahmen für Dividendeneinkünfte und Veräußerungsgewinne, die keiner Besteuerung in Hong Kong unterliegen. Dies ist der Fall, wenn die Anlegergesellschaft eine in Hongkong ansässige Person oder eine nicht in Hongkong ansässige Person, die eine Betriebsstätte in Hongkong hat, ist, die Hong Kong Gesellschaft mindestens 5 % der Anteile an der Tochtergesellschaft hält und nicht mehr als 50 % der von der Tochtergesellschaft erzielten Einkünfte passive Einkünfte sind. Weiterhin gilt die Befreiung nicht, wenn die Besteuerung der passiven Einkuenfte im Ausland einem Regelsteuersatz von unter 15 % unterliegt.
Bezüglich IP-Einkünften gilt für die Besteuerung der von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) übernommene Nexus-Ansatz.''
''Angesichts der Vielzahl der Ausnahmen, bekommt man den Eindruck, dass der Hong Konger Gesetzgeber den kleinsten möglichen Nenner gesucht hat, um auf der einen Seite den Anforderungen der Europäischen Union nachzukommen und zugleich andererseits aber die Regeln zur Offshore-Besteuerung in Hong Kong möglichst unangetastet zu lassen. ''
Schaubild (Janine Sauerborn)
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